Donnerstag, 18. September 2025
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Durchfahrtverbot Von-Luck-Straße und Kirchweg für Kraftfahrzeuge

Durchfahrtverbot Von-Luck-Straße

Das Durchfahrtverbot für die Von-Luck-Straße und den Kirchweg für Autos und Krafträder ist in Kraft. Die verkehrsrechtliche Anordnung der Senatsverkehrsverwaltung liegt vor – sie gilt ab 04.07.2025

Ab 4.7.2025 wurden an den Kreuzungen Potsdamer Chaussee/Kirchweg, Potsdamer Chaussee/Von-Luck-Straße und Spanische Allee/Von-Luck-Straße Durchfahrtverbotsschilder für Kraftfahrzeuge und Motorräder aufgestellt (Vz 260).

Beide Straßen können nun nicht mehr als Schleichweg für den Durchgangsverkehr genutzt werden.

Alle Anlieger können die Von-Luck-Straße und den Kirchweg weiterhin befahren.

Was sind Anlieger?

Ein Anlieger ist im Verkehrsrecht und im allgemeinen Sprachgebrauch eine Person, die ein Grundstück bewohnt oder aus einem bestimmten Grund (z.B. Besuch, Erledigung, Lieferung) eine Straße oder einen Bereich befahren muss, der als „Anlieger frei“ gekennzeichnet ist. Es gibt keine gesetzliche Definition, aber die Rechtsprechung hat diesen Begriff im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs und der Verkehrssitte definiert.

„Wer eine der Ladestation aufsucht, um sein Fahrzeug aufzuladen, ist in jedem Fall ein Anlieger.“Wer an der Ladestation vorbei fahren muss, weil diese besetzt ist, könnte Pech haben, und wird zum Durchgangsverkehr!“„Um nicht eine Ordnungsstrafe zu riskieren, ist angeraten, in die Backstube & Café von Luck auszuweichen und einen Kaffee zu trinken!“
Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, in eine kreuzende Straße abzubiegen und dort eine Adresse anzufahren.

Auf mögliche Kontrollen des Ordnungsamtes und konkrete Fahrer-Ansprachen darf man nun gespannt sein!