20. September 2026 wird in Berlin neu gewählt. Zu Wahl des 20. Abgeordnetenhauses von Berlin und den Bezirksverordnetenversammlungen werden in Berlin neue Mehrheiten und ein tiefgreifender Generationswandel erwartet.
Der Landeswahlleiter für Berlin hat zur Wahlvorbereitung alle wichtigen Informationen veröffentlicht; siehe: Berliner Wahlen 2026.
Berlin ist für die Wahl zum Abgeordnetenhaus in 78 Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreise eines Bezirks bilden einen Wahlkreisverband.
Die Wahlkreise werden für die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt. In jedem Wahlbezirk wird ein Wahllokal eingerichtet.
Der Senat von Berlin hat am 3. Juni 2025 die Verteilung der 78 Wahlkreise für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus 2026 auf die Bezirke beschlossen. Danach entfallen auf die Bezirk unterschiedlich viele Wahlkreise:
- Mitte: sieben Wahlkreise,
- Friedrichshain-Kreuzberg: fünf Wahlkreise,
- Pankow: neun Wahlkreise,
- Charlottenburg-Wilmersdorf: sieben Wahlkreise,
- Spandau: fünf Wahlkreise,
- Steglitz-Zehlendorf: sieben Wahlkreise,
- Tempelhof-Schöneberg: sieben Wahlkreise,
- Neukölln: sechs Wahlkreise,
- Treptow-Köpenick: sieben Wahlkreise,
- Marzahn-Hellersdorf: sechs Wahlkreise,
- Lichtenberg: sechs Wahlkreise,
- Reinickendorf: sechs Wahlkreise.
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat die Abgrenzung der Wahlkreise im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht (ABl. Nr. 41 vom 2. Oktober 2025). Die Wahlkreise, Wahlkreiskarten und Geometrien der Wahlgebiete sind hier zu finden: Wahlgebietseinteilung .
Wahlvorschläge bis zum 20. Mai einreichen
Alle Parteien, die sich an der Wahl zum 20. Abgeordnetenhaus von Berlin beteiligen wollen, müssen bis spätestens 20. Mai 2026, 18 Uhr, ihre Beteiligung beim Landeswahlamt anzeigen. Nähere Informationen
dazu sind hier zu finden: Wahlvorschläge.
Unterstützungsunterschriften
Wahlvorschlagsträger müssen bis spätestens 14. Juli 2026 ausreichend gültige Unterstützungsunterschriften sammeln und einreichen, es sei denn, sie waren bereits in der letzten Wahlperiode ununterbrochen als Partei im Abgeordnetenhaus oder im Deutschen Bundestag vertreten.
Für Bezirkswahlvorschläge müssen bis spätestens 14. Juli 2026 ebenfalls ausreichend gültige Unterstützungsunterschriften beigebracht werden, es sei denn, Parteien und Wählergemeinschaften waren aufgrund eigener Wahlvorschläge entweder in der Bezirksverordnetenversammlung oder dem Abgeordnetenhaus von Berlin seit deren letzter Wahl vertreten.
- Wahlkreisvorschlag: mindestens 45
- Bezirksliste: mindestens 185
- Bezirkswahlvorschlag: mindestens 185
- Landesliste: mindestens 2.200
Weitere Informationen sind dem Internetangebot des Landeswahlleiters zu entnehmen. Dort sind auch die amtlichen Vordrucke zu finden.
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