Dienstag, 23. April 2024
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Außengastronomie lohnt sich wieder

Biergarten

Steglitz-Zehlendorf hat eine neue Regelung zu Außengastronomieflächen.

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf genehmigt die flächenmäßige Ausweitung der Außengastronomie per Antrags-Verfahren.

Wer erstmalig Straßenlandflächen mit Hinweis auf die geltenden Corona-Beschränkungen stellen möchte, kann sich an das Bezirksamt wenden. Die Anträge sollen unbürokratisch und zeitnah nach Einzelfallprüfung mit Berücksichtigung der jeweiligen Örtlichkeiten sowie Abwägung etwaiger entgegenstehender Interessen geprüft werden.
Zusätzlich genehmigte Flächen werden von der Erhebung zusätzlicher Sondernutzungsgebühren für den Geltungszeitraum der Corona-Abstandsbeschränkungen für die Gastronomie, längstens jedoch bis Jahresende 2020 freigestellt. Die Verwaltungsgebühr wird auf den Mindestsatz gesenkt.

Anträge mit Angabe der gewünschten Fläche und des Zeitraumes können direkt an die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde gerichtet werden.

Mail: svb@ba-sz.berlin.de – Telefax: 030-90299-4650