Donnerstag, 25. April 2024
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Einjährige Waffenamnestie: straffreie Abgabe weiter möglich!

Waffenamnestie bis 1.7.2018

Noch bis 1. Juli 2018 ist die straffreie Abgabe von illegalen Waffen und verbotener Munition im Rahmen der einjährigen Waffenamnestie möglich. 54 Lang- und Kurzwaffen, darunter zum Beispiel Repetierwaffen, Pistolen und Revolver, sowie rund 3.800 Stück Munition wurden bis 31. Dezember 2017 seit Inkrafttreten der Änderung des Waffengesetzes bei der Polizei Berlin abgegeben.

Unerlaubt besessene Waffen und/oder Munition können weiter bei der Polizei Berlin, ohne strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden, abgegeben werden.

Darunter fallen:

scharfe Schusswaffen und Munition, deren Erwerb und Besitz sonst nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig ist
verbotene Gegenstände, wie zum Beispiel Butterflymesser, Totschläger, Schlagringe
Waffen und Munition, deren Erwerb und Besitz nur Personen ab 18 Jahren gestattet ist.

Dazu zählen Schlagstöcke, Dolche, Gas- und Schreckschusswaffen.

Auch der Transport auf dem direkten Weg von dem Ort, an dem die Waffen oder Munition aufbewahrt sind, zu dem Ort der Übergabe an die Polizei oder die Waffenbehörde wird nicht bestraft.

Die Waffenbehörde ist zur Abgabe der Waffen und Munition zu folgenden Zeiten geöffnet:

mittwochs von 13 bis 17 Uhr und
donnerstags von 9 bis 14 Uhr

Im Unterschied zu der Regelung von 2009 gilt die Amnestie dieses Mal nicht, wenn die Waffen oder Munition an einen Berechtigten (zum Beispiel Waffenhändler) übergeben und unbrauchbar gemacht werden.

Informationen der Waffenbehörde finden Sie auf der Internetseite der Waffenbehörde.