Donnerstag, 18. April 2024
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Fahrradkennzeichnung vor dem Rathaus Steglitz!

Mobile Wache im Einsatz

Die Chancen ein gestohlenes Fahrrad wiederzuerlangen, waren in der Vergangenheit eher gering. Häufig wird die Arbeit der Polizei auch dadurch erschwert, dass die Eigentümer von sichergestellten Fahrrädern nicht ausfindig gemacht werden können oder bei einer Überprüfung nicht mehr festgestellt werden kann, dass es überhaupt aus einem Diebstahl stammt.

In vielen Fällen können die Geschädigten auch keine individuellen Daten zu ihren entwendeten Rädern bereitstellen.
Daher ist es besonders wichtig individuelle Daten, wie z.B. die Rahmennummer oder Kennzeichnung, in einem Fahrradpass (auch als kostenlose App im Google Play Store bzw. App Store erhältlich) einzutragen und zusammen mit den Kaufunterlagen aufzubewahren.

Über den Fahrradpass hinaus bietet die Polizei Berlin den kostenfreien Service der Kennzeichnung an.

Hierbei wird Ihr Fahrrad oder Ihr Fahrradanhänger mit einem individuell nummerierten Aufkleber markiert. Dieser ist witterungsbeständig und vom Material her derart gestaltet, dass ein einfaches Ablösen nicht möglich ist. Ähnlich wie bei Siegeln auf Kfz-Kennzeichen können die Aufkleber nicht in einem Stück entfernt werden, da sie durch Manipulationsversuche zerstört werden.

Die Daten des Fahrrades (Hersteller, Farbe und – falls vorhanden – Individualnummern am Rahmen) werden dann zusammen mit den Angaben zum Eigentümer in einer Datei gespeichert, auf die die Polizei zurückgreifen kann.

Sollte das Rad verloren gehen oder durch eine Straftat abhandenkommen, liegen die Daten zum Fahrrad bereits vor und können in die Fahndungsdatei aufgenommen und somit bei Auffinden leichter zugeordnet werden.

Fahrradkennzeichnung an zwei Terminen

Zu diesem Zweck bietet der Abschnitt 45 an zwei Terminen diesen Service auf dem Hermann-Ehlers-Platz in 12165 Berlin-Steglitz an:

Montag, der 03.09.18, in der Zeit von 14-16 Uhr
Mittwoch, der 05.09.18, in der Zeit von 12-14 Uhr;

Sollte Ihr Interesse geweckt worden sein, so vergessen Sie nicht zu Ihrem Besuch Ihren Personalausweis mitzubringen; Minderjährige benötigen darüber hinaus eine Einverständniserklärung ihrer rechtlichen Vertreter.

Pressemitteilung | Polizei Berlin | Direktion 4 Stabsbereich 41 | Eiswaldtstr. 18, 12249 Berlin