Donnerstag, 20. November 2025
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Gehwegüberfahrten im Bezirk Steglitz-Zehlendorf

Baustellle Kamenzer Damm

Die Überquerung von nicht befahrbaren Straßenbestandteilen wie Gehwegen, Grünstreifen mit Kraftfahrzeugen ist nur auf besonders befestigten Überfahrten, den sogenannten Gehwegüberfahrten zugelassen. Grund dafür sind die Lasten, die über die Reifen auf den Untergrund einwirken, und eine Beschädigung von Gehwegbelägen und Grünflächn bewirken.
Wer genau hinschaut, kann z.B. im Bereich älterer Überfahrten zerbrochene Gehwegplatten oder herausgelöste Kleinpflastersteine erkennen. Im Winter werden diese Bereiche zu Gefahrenstellen, die vor allem Ältere und Gebrechliche Menschen gefährden.

Gehwegüberfahrten müssen daher eine besondere Tragfähigkeit für schwere Fahrzeuge, wie etwa Lieferwaagen, Müllfahrzeuge und Feuerwehr aufweisen. Der Unterbau der Gehwegüberfahrten muss besonders stabil gebaut und zuverlässig gebaut werden.

Die Bauausführung wird üblicherweise vom Straßenbaulastträger ausgeführt, dem Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Tiefbau. Beauftragt werden Straßenbau-, Steinsetzer- und Tiefbauunternehmen, die im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eingetragen sind.

Im Ausnahmefall kann die Gehwegüberfahrt mit Zustimmung der zuständigen Behörde auch durch den Anlieger selbst hergestellt, geändert oder beseitigt werden, sofern er hierfür eine vom Straßenbaulastträger zugelassene Fachfirma beauftragt.

Gehwegüberfahrten: mehr als nur Pflasterarbeiten

Anlieger sind verpflichtet, bei Verändderung und Neubau von Gehwegüberfahrten einen entsprechenden Antrag zu stellen und die Herstellungskosten zu tragen. Wegen im Gehweg liegender Infrastrukturen wie Lichtkabeln der Straßenbeleuchtung, Telekommunikationskabeln müssen die Betreiber in die Planung einbezogen werden. Auch die Kosten für die Umsetzung von Lichtmasten oder Verteilerkästen oder etwa der Wertersatz für einen zu fällenden Straßenbaum müssen tragen werden.

Die zuständige Straßenbaubehörde prüft daher jeden Antrag in Zusammenwirken mit den Fachbereichen Naturschutz und Grünflächen sowie den Versorgungs- und Telekommunikationsunternehmen und der für die Straßenbeleuchtung zuständigen Firma.

Auch die Lage und Höhe von Bordsteinen, die Absenkung von Bordsteinen und etwaige anliegende Park-Taschen und Baumscheiben müssen von der Genehmigungsbehörde bedacht werden. Auch die zukünftige Straßenausbauplanung muss mit bedacht werden, damit eine neue Gehwegüberfahrt auch dauerhaft ausgeführt werden kann.

Verwaltungsgebühren

Für die Zustimmung zur Herstellung und Änderung der Gehwegüberfahrt durch die Behörde zum Antrag wird im Regelfall eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 153,29 € erhoben. Je nach Aufwand kann die Gebühr jedoch auch bis zu 255,65 € betragen.

Ausführliche Informationen zum Herstellen, Ändern und Beseitigen von Gehwegüberfahrten

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat auf der Internetseite des Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Tiefbau ausführliche Hinweise zum Thema Gehwegüberfahrten veröffentlicht.