Der Berliner Senat will den Fußverkehr stärken – per Gesetz. Dazu wurde am 17.9.2019 der Entwurf für den Abschnitt zum Fußverkehr im Mobilitätsgesetz in der Sitzung des Senats vorgelegt.
Auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, hat der Senat den Gesetzentwurf zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes mit dem neuen Abschnitt Fußverkehr zur Kenntnis genommen. Das Land Berlin will die Förderung des umweltfreundlichen, klimaschonenden und gesundheitsfördernden Fußverkehrs erstmals gesetzlich verankern – die Hauptstadt setzt so deutschlandweit neue Standards zu seiner Aufwertung. Das Zufußgehen soll für immer mehr Menschen attraktiv werden.
Wie die bisherigen Teile des Berliner Mobilitätsgesetzes, etwa die zum Radverkehr und zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), wurde auch der Abschnitt Fußverkehr in einem umfangreichen Beteiligungsverfahren mit dem Mobilitätsbeirat erarbeitet. In diesem Beirat sind Mobilitätsverbände (u. a. der FUSS e.V.), Interessenvertreterinnen und -vertreter von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Bezirke, Senatsverwaltungen und Mitglieder des Abgeordnetenhauses vertreten.
Etliche Anregungen aus dem Mobilitätsrat wurden in den Gesetzentwurf aufgenommen. Welche Regelungen getroffen werden sollen, ist in dem Beitrag der Charlottenburg-Wilmersdorf-Zeitung nachlesbar.
