Montag, 02. Dezember 2024
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Berliner Mietspiegel 2019 und neue Rechtssprechung

Gründerzeitaltbau in Moabit

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat aktuell die Informationen zum Berliner Mietspiegel 2019 um relevante Urteile zum Mietrecht ergänzt. Die Informationen sind über die Internetseite der Senatsverwaltung abrufbar. Dies wurde heute in einer Pressemitteilung vom 28.6.2019 mitgeteilt.

Im Internetauftritt zu dem im Mai veröffentlichten Mietspiegel 2019 wird um eine Zusammenfassung ausgewählter Rechtsprechungen, insbesondere zur Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung, ergänzt. Diese enthält hauptsächlich Fallbeispiele relevanter Urteile ab dem Mietspiegel 2017. Neben dem Merkmal/Sachverhalt sind eine Kurzdarstellung der Entscheidung sowie Aktenzeichen und Datum des Urteils enthalten. Eine Einstellung der Urteile selbst erfolgt nicht.

Die Urteile geben eine Orientierung im Fall von strittigen Mieterhöhungen. In jedem Fall sollten Mieterhöhungen rechtlich geprüft werden. Die kostenlosen Mieterberatungen in Berliner Bezirken und die Mietervereine helfen im Einzelfall weiter.

Problem: Ausstattung und Verschiedenheit von Gebäuden und Wohnungen

Wegen der Verschiedenheit von Wohnungen und Gebäuden sowie deren Ausstattungen, ist es nicht immer möglich, die einzelnen Merkmale der Orientierungshilfe in der von den Anwendern gewünschten Konkretheit abzubilden und alle möglicherweise relevanten Merkmale aufzuführen. Daher wird oft eine einzelfallbezogene Bewertung der Orientierungshilfe/Merkmale erforderlich, diese wird in Einzelfällen auch gerichtlich geklärt.

Mit den vorliegenden Urteilen können viele Einzelfälle im Vorfeld geklärt werden. Vor allem Vermieter können abklären, ob sie beabsichtigte Erhöhungen auch rechtlich und bezogen auf den Mietspiegel ohne Beanstandungen beanspruchen können.

Weitere Informationen:

Berliner Mietspiegel 2019 mit Abfrageservice

Ausgewählte Rechtsprechung zum Berliner Mietspiegel (PDF-Dokument)