Waldbrandgefahrenstufe 4 im Land Brandenburg
Auf den Internetseiten des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg wird vom 1. März bis zum 30. September täglich um 8 Uhr die Waldbrandgefahrenstufe bekanntgegeben. Für jeden Landkreis wird dabei eine Gefahrenstufe (1 gering bis 5 sehr hohe Gefahr) berechnet. Die Berechnung erfolgt durch den Deutschen
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