Testamentsgestaltung und Erbschaftsteuer
Eheleute machen häufig ein gemeinsames Testament. Besonders beliebt ist das sog. Berliner Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und die Kinder als Schlusserben nach dem Letztversterbenden. Ein solches Testament hat sowohl zivilrechtlich als auch steuerrechtlich erhebliche Nachteile. Zu bedenken ist, dass der überlebende Ehegatte nach dem Tod
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