Montag, 02. Dezember 2024
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Testamentsgestaltung und Erbschaftsteuer

Letzter Wille: das Testament

Eheleute machen häufig ein gemeinsames Testament. Besonders beliebt ist das sog. Berliner Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und die Kinder als Schlusserben nach dem Letztversterbenden.
Ein solches Testament hat sowohl zivilrechtlich als auch steuerrechtlich erhebliche Nachteile. Zu bedenken ist, dass der überlebende Ehegatte nach dem Tod seines Ehepartners keine Möglichkeit mehr hat, das Testament zu ändern und auf spätere Entwicklungen zu reagieren. — Z. B. können sich die Kinder unterschiedlich entwickeln. Bekommt eines der Kinder später eigene Kinder, will man ihm vielleicht mehr vermachen als den anderen Kindern.
Ein Bedürfnis, den überlebenden Ehegatten an das gemeinsame Testament zu binden, besteht deswegen regelmäßig nur bei kinderlosen Ehepaaren, etwa weil der Mann möchte, dass ein Teil des Vermögens später seiner Familie zufließt.

Die Form des Testaments ist steuerrechtlich von Belang

Im Hinblick auf die Erbschaftsteuer ist ein solches Testament nachteilig, weil die Freibeträge der Kinder im ersten Erbgang verschenkt werden. Lässt man den Kindern bereits im ersten Erbgang einen Teil des Vermögens zukommen, können sie jeweils 400.000 Euro steuerfrei erben.

Besonders wichtig sind diese Überlegungen, wenn zum Vermögen ein Grundstück gehört. Denn, obwohl der Wert der Immobilien in den letzten Jahrzehnten gestiegen ist, wurden die Freibeträge nicht angehoben. Man sollte daher überlegen, ob man einen Teil des Vermögens nicht bereits zu Lebzeiten auf die Kinder überträgt, vielleicht unter Vorbehalt des Nießbrauchs. Dabei behalten die Eltern das Recht, die Immobilie weiter zu nutzen. Bei einer Vermietung stehen ihnen die Erträge zu. Nach 10 Jahren können die Freibeträge erneut ausgenutzt werden.

Seminarwissen zur optimalen Testamentsgestaltung

Zu der gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge sowie zu den Grundzügen des Erbschafts- und Schenkungsrechts wird vom Haus- und Grundbesitzerverein von 1887 Berlin-Steglitz e.V. in der Schloßstraße 41, 12165 Berlin am 10. Oktober vom 17 Uhr bis 19 Uhr ein kostenpflichtiges Seminar organisiert.

Erben & Schenken: Die Referenten

Hans Joachim Beck, Stephan Bröße
© Fotos: Haus & Grund | Haus- und Grundbesitzerverein von 1887 Berlin-Steglitz e.V.

Weitere Informationen:

Zu dem Seminar „Erben und Schenken“ informiert auch direkt die Geschäftsstelle des Vereins.
Kontakt: info@hgv-berlin-steglitz.de .

www.hgv-berlin-steglitz.de