Montag, 02. Dezember 2024
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Grad der Behinderung: Feststellungsbescheide vom Versorgungsamt überprüfen

Grad der Behinderung feststellen

7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen lebten Ende 2021 laut Statistischem Bundesamt in der Bundesrepublik. Dabei gelten all jene als schwerbehindert, denen ein Grad der Behinderung – kurz GdB – von 50 oder höher vom Versorgungsamt zuerkannt wird. Die Hürden, diese Marke zu erzielen, sind jedoch hoch, denn die Versorgungsämter setzen regelmäßig zu niedrig an.
Wer in seinem Alltag für mindestens sechs Monate oder länger mit körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen rechnet, kann beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung des GdB stellen.

Die Verbraucherrechtskanzlei rightmart nimmt sich der Sache an und überprüft mit ihren Anwältinnen und Anwälten Feststellungsbescheide vom Versorgungsamt kostenlos.

Dazu werden wichtige Tipps zum Umgang mit fehlerhaften Feststellungs- bzw. Ablehnungsbescheiden gegeben.
„Auch, wenn sich das Versorgungsamt an einem Regelwerk orientiert. Die Bewertung der vorliegenden Erkrankung ist am Ende eine Einzelfallentscheidung“, sagt Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari.

Widerspruch, Eilantrag, Klage: Optionen für Antragsteller:innen

Wer einen Antrag auf Feststellung eines GdB stellen möchte, sollte darin konkrete Angaben über die Art der Beschwerden und deren Auswirkungen im Alltag und Arbeitsleben machen. Weitaus wichtiger sind laut El-Zaatari aber die Befundberichte der behandelnden Ärzte: „Sie sollen die Ausführungen der Antragsteller:innen stützen, sind aber gerne mal unvollständig bzw. fehlt es an der nötigen Aussagekraft.“ Der Rechtsanwalt hat eine klare Empfehlung: „Das persönliche Gespräch mit den Ärzten suchen und genau die individuellen, alltäglichen Einschränkungen besprechen, die unbedingt Bestandteil des Befundberichts sein sollen.“

Per Gesetz haben Versorgungsämter bis zu sechs Monate Zeit, um den GdB zu ermitteln. In der Realität brauchen sie aber häufig deutlich länger. Wer besonders schwer beeinträchtigt ist, kann das Verfahren mittels Eilantrag beschleunigen. „Darüber hinaus können Anwältinnen und Anwälte Untätigkeitsklage einreichen und so Druck beim Versorgungsamt aufbauen“, ergänzte El-Zaatari.

Mehr Informationen:

www.rightmart.de | www.gdb-widerspruch.de