Freitag, 19. April 2024
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Verbraucherschutzgebührenordnung zum Hundegesetz

Hundebetreuung

Der Senat hat heute auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, vier neue Tatbestände für die Verbraucherschutzgebührenordnung zur Kenntnis genommen. Vor Beschlussfassung durch den Senat wird die Vorlage nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.

Die Änderungen betreffen Amtshandlungen nach dem Berliner Hundegesetz.

So sollen die Erteilung einer Sachkundebescheinigung sowie die Ausstellung einer Genehmigung für das gewerbsmäßige Führen von mehr als vier Hunden gebührenpflichtig werden.

Dies gilt auch für die Ausstellung von entsprechenden Ersatzbescheinigungen. Die Überprüfung der Voraussetzungen und die Erteilung einer Sachkundebescheinigung sollen demnach zwischen 20,50 € und 164,00 € kosten.

Für die Überprüfung und die Erteilung einer Genehmigung für das gewerbsmäßige Führen von mehr als vier Hunden sind Gebühren zwischen 20,50 € und 246,00 € vorgesehen.

Muss eine Ersatzbescheinigung oder eine Ersatzgenehmigung ausgestellt werden, beispielsweise bei Verlust des Originals, so soll dies 15,00 € kosten.