Montag, 05. Mai 2025
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Morde im Altersheim & die besondere Heimtücke

Mord im Altenheim per Spritze

/// Rechtskolumne /// Aktuelle Rechtfälle:

Der Fall hatte bundesweit im Sommer Aufsehen erregt: Morde im Altersheim – und Urteile mit lebenslanger Haft für drei ehemalige Altenpfleger in Lambrecht (Pfälzer Wald).

Eine 26 Jahre alte Frau und zwei Männer im Alter von 24 und 48 Jahren waren vom Landgericht Frankenthal (Pfalz) wegen Mordes in einem bzw. zwei Fällen sowie Beihilfe zum Mord jeweils zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht hatte zudem festgestellt, dass ihre Schuld besonders schwer wiegt.

Tathergang:
Zwei der Angeklagten hatten gemeinsam einer 85-jährigendemenzkranken Heimbewohnerin eine Überdosis Insulin verabreicht und sie später mit einem Kissen erstickt. Der dritte Angeklagte bestärkte sie in ihrem Vorhaben und leistete dadurch Beihilfe. Außerdem spritzen zwei der Angeklagten einer 62 Jahre alten Heimbewohnerin Insulin, woran diese starb, und versuchten zudem, eine 89-jährige Frau mit Insulin und Morphin zu töten. Außerdem begingen die Angeklagten in wechselnder Tatbeteiligung weitere Straftaten, u.a. mehrere Misshandlungen und ein Fall sexuellen Missbrauchs, und filmten ihre Taten mit dem Smartphone. Die Angeklagten sollen aus Langeweile und zur Ausübung ihrer Macht gegenüber den Bewohnern gehandelt haben, sie wollten sich als Herren über Leben und Tod aufspielen. Hinzu kam eine besondere Qualität der Heimtücke, weil die Täter sich
zu ihren Taten über Whatsapp verabredet hatten.

Der Bundesgerichtshof hat mit einem erst jetzt bekannt gewordenen Beschluss das Urteil des Landgerichts Frankenthal – nach Korrektur in Randpunkten – bestätigt.

BGH, Beschluss vom 5. September 2019 – 4 StR 611/18
Vorinstanz: Landgericht Frankenthal (Pfalz) – Urteil vom 26. Juni 2018 – 1 KLs 5220 Js 43075/16

Anmerkungen zum Thema lebenslange Freiheitsstrafe
Die lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet allerdings, dass der Verurteilte nicht lebenslang, sondern auf unbestimmte Zeit, mindestens für 15 Jahre, in Haft muss. Danach kann der Verurteilte vorzeitig entlassen werden und kommt für 5 Jahre auf Bewährung frei, vorausgesetzt ein Sachverständigerstellt fest, dass von dem Verurteilten keine weiteren Straftaten mehr zu erwarten sind.
Außerdem darf bei der Urteilsverkündung nicht – wie im vorliegenden Fall – eine ‚besondere Schwere der Schuld‘ festgestellt worden sein. Dann stellt das Gericht nach 15 Jahren Haft fest, wie viel Strafe wegen dieser besonders schweren Schuld noch verbüßt werden muss, bis der Verurteilte auf Bewährung entlassen werden kann.

Morde im Altersheim & die besondere Heimtücke
Morde an pflegebedürftigen Patienten haben schon mehrmals die Strafverfolgungsorgane beschäftigt. So verurteilte das Landgericht Oldenburg im Juni 2019 den Ex-Krankenpfleger Niels Högel wegen weiterer 85 Morde an Patienten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, stellte die besonderen Schwere der Schuld fest, und sprach ein lebenslanges Berufsverbot aus. Der Verurteilte hat Revision zum BGH eingelegt.

In einem weiteren Fall ist ein Hilfspfleger angeklagt, sechs Morde und drei versuchte Morde an von ihm pflegerisch betreuten alten Menschen in Bayern und in Norddeutschland verübt zu haben. Der aus Polen stammende Mann, der eine Tötungsabsicht bestreitet, soll seinen Pflegebefohlenen, in deren Wohnung er zu 24-Stunden-Betreuungen eingesetzt war, Insulin gespritzt haben, obwohl das medizinisch nicht geboten war. Sechs Menschen sind gestorben, andere haben die Injektion nur aufgrund umgehender ärztlicher Behandlung überlebt. Die Taten flogen auf, nachdem Rettungskräfte nach einer misslungenen Reanimation die Polizei unterrichtet hatten, die die Leiche für die Rechtsmedizin beschlagnahmte. Dort wurden die Einstiche entdeckt.
Die Staatsanwaltschaft München geht vom Vorliegen der Mordmerkmale Heimtücke, Habgier, niedrige Beweggründe, Verdeckungsabsicht aus und hat Anklage erhoben. Die Verabredung zum Mord per elektronischer Medien (z.B. Whatsapp) ist als besondere Heimtücke gegenüber nichtsahnenden und dazu wehrlosen Opfern anzusehen.

Gastautorin Dr. Susanne Rüster ist Richterin und Krimiautorin. Sie lebt in Steglitz-Zehlendorf.