Donnerstag, 28. März 2024
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Leitlinien-Entwurf für Bürgerbeteiligung an der Stadtentwicklung

Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat am 08.07.2019 „Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung“ veröffentlicht. Senatorin Katrin Lompscher hat den Entwurf gemeinsam mit einem Gremium erarbeitet und sieht die Initiative als wichtigen Schritt an:

„Mit den Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der räumlichen Stadtentwicklung wird Berlin ein wichtiger Schritt hin zu mehr Partizipation und damit auch zu mehr Demokratie gelingen.“

Die Leitlinien bezeichnet Senatorin Lompscher selbst als ein Produkt erfolgreicher Beteiligung:

Ein eigens eingesetztes Arbeitsgremium aus Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung hat 18 Monate intensiv zusammengearbeitet. Die 24 Mitglieder des Gremiums – 12 Berliner Bürgerinnen und Bürger und 12 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung haben dabei viel geleistet. Neben 18 Gremiumssitzungen wurden drei öffentliche Werkstätten mit jeweils mehreren hundert Teilnehmenden durchgeführt und eine umfangreiche Online-Beteiligung ermöglicht. Mehr als 2.000 Stunden ehrenamtliche Arbeit haben die Mitglieder dafür aufgewendet. Fragen und Anregungen von rund 1.000 Berlinerinnen und Berlinern wurden aufgenommen und ausgewertet. In vier Veranstaltungen diskutierten 90 Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Fachöffentlichkeit, Wirtschaft und Verwaltung, Soziales und Zivilgesellschaft die Leitlinien mit dem Gremium und brachten ihre Fachperspektive ein.

„Für dieses beeindruckende Engagement und Ergebnis bedanke ich mich bei allen Beteiligten, insbesondere bei den Mitgliedern des Arbeitsgremiums, ganz ausdrücklich“, betonte Katrin Lompscher bei der Pressekonferenz am Montag.

Die Leitlinien setzen einen Koalitionsbeschluss um, den die Berliner Regierungskoalition aus SPD, Linken und Grünen im Herbst 2016 beschlossen hat, um Bürgerinnen und Bürgern bei Fragen zur Zukunft Berlins stärker einzubeziehen.

Leitlinien geben Grundsätze vor und schaffen Instrumente für Beteiligung

Neun verständliche Grundsätze legen fest, wie Beteiligung künftig ablaufen soll. Es geht um besseren Zugang zu Information, um mehr Verständnis füreinander und darum, dass Interessen frühzeitig eingebracht und diskutiert werden können. Zielgruppen soll der Zugang zu Beteiligung erleichtert werden, wie z. B. Kindern und Jugendlichen und Menschen mit Handicaps. Auch eine verbindliche Rückmeldung zu den Ergebnissen von Beteiligung gehört dazu. Fünf Instrumente sollen dabei helfen, die Grundsätze anzuwenden. Dazu gehören unter anderem eine zentrale Anlaufstelle, eine landesweite Vorhabenliste sowie ein Beteiligungsbeirat. Damit die Umsetzung noch in der Legislaturperiode begonnen werden kann, hat der Senat in seinem Entwurf für den Doppelhaushalt 2020/21 beschlossen, die Haushaltsansätze für Beteiligung in einem ersten Schritt um insgesamt 2,2 Mio. €, davon 400.000 € für die zentrale Anlaufstelle für Bürgerbeteiligung und 1,8 Mio. € für die Anlaufstellen für Bürgerbeteiligung der Bezirke zu erhöhen

Umsetzungkonzept fehlt noch und muss erst erarbeitet werden

Ziel der Leitlinien ist es, Beteiligung langfristig zu verankern und Konflikte frühzeitig zu moderieren. Beteiligungsverfahren erhalten durch die Leitlinien eine Struktur und eine Qualitätssicherung. Bürgerinnen und Bürgern wird der Dialog mit Politik und Verwaltung erleichtert.

Um dies zu erreichen, wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in einem nächsten Schritt unter Mitwirkung des Arbeitsgremiums und gemeinsam mit räumlich planenden Verwaltungen und Ämter ein Umsetzungskonzept erarbeiten.

Informationen zum Prozess

Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung (pdf; 1,6 MB)


Grundsatzkritik am Entwurf der „Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung“

/// – Kommentar – ///

Die Rolle der Presse als vierte Gewalt wird systematisch ausgeblendet und wirtschaftlich und logistisch „verunmöglicht.“
Mit dem Titel „Gemeinsam Stadt Machen“ wird ein „individueller Rechtsverzicht der Bürger“in Gang gesetzt, in dem sich nach dem BauGB abgesicherte Ansprüche hinter „gemeinsame“ Interessenlagen einzuordnen haben. Dies schafft spätestens im Baugenehmigungsverfahren vorhersehbare Konflikte, wenn Interessenträger und Betroffene ihre Individual-Ansprüche mit Berufung auf das Baugesetzbuch rechtlich geltend machen und baurechtliche Abwägungsgebote geltend machen.

SenSW schafft sich zudem mit der zentralen Anlaufstelle für Beteiligung an Prozessen und Projekten, mit wirtschaftlich abhängigen Moderatoren und Agenturen, mit Beratern und Lotsen und Unterstützung von Selbstorganisation, einen geschlossenen „Nachrichten- und Entscheidungs-Kreislauf“, der Grundgesetz (Gleichheitsprinzip, Gewaltenteilung und Pressefreiheit u.a.) aushebelt.

Wegen der Vielzahl der Verfahren stehen auf Seiten der Presseverlage auch nicht genügen personelle Ressourcen zur Verfügung, um noch Partizipationsverfahren entsprechend dem Grundauftrag der Presse zu verfolgen, zu berichten bzw. zu kommentieren.

Da das gesamte im Leitlinienprozeß angedachte Verfahren auf „digital-eingeladene Öffentlichkeiten“ baut, muss gefragt werden, wie eigentlich die nicht digital-affinen Bürger beteiligt werden sollen? Außerdem besteht ein prinzipielles Ungleichgewicht: die „Planungs-Begünstigten“ von Wohnungsneubauten sind noch gar nicht in der Stadt, oder werden erst in der Zukunft ihr Interesse bekunden.

Moderatoren von behördlich geleiteten Partizipationsverfahren müssten bei Wahrung baurechtlicher Prinzipien und der Grundsätze der Verfassung eigentlich „presse- und medienrechtlich“ beauftragt werden! Sie dürfen auf keinen Fall „Dienstauftragnehmer“ der verfahrensleitenden Senatsverwaltung sein!

Dipl.Ing. Michael Sprínger