Donnerstag, 18. April 2024
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Lokales soziales Kapital: Projekt-Ideen sind gefragt

Bezirkliche Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat einen „geheimnisvollen Ideenwettbewerb“ ausgerufen: „LSK“ – nur drei Buchstaben weisen den Weg. Die Erläuterung ist kurz: „Der Ideenwettbewerb für das ESF-Förderinstrument LSK hat begonnen“.

Der hinterlegte Link funktioniert aber nicht! Zum Glück läuft der Aufruf auch in anderen Berliner Bezirken, und so findet sich die Erklärung und die zugehörige Internetseite zum Förderprogramm. Es geht um den berlinweit in Bezirken veröffentlichten „Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen Lokales Soziales Kapital 2019“ der Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit (BBWA).

Der Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen für das Programm Lokales Soziales Kapital (LSK) läuft vom 17.06.2019 (Tag der Veröffentlichung) bis 16.08.2019. Projektvorschläge können in dieser Zeit bei den Bezirklichen Bündnissen für Wirtschaft und Arbeit eingereicht werden.

Durch das Programm „Lokales Soziales Kapital“ werden im Land Berlin Mikroprojekte gefördert, die auf lokaler Ebene für benachteiligte Personengruppen neue Beschäftigungschancen eröffnen und den sozialen Zusammenhalt stärken. Die Projekte sind Teil der Aktionspläne der BBWA und müssen sich einem bezirklichen Handlungsfeld zuordnen lassen.

Zur Teilnahme am Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen sind der Projektvorschlag und der Finanzierungsplan einzureichen. Für alle weitergehenden Informationen steht der Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen zur Verfügung.

Erste Informationsveranstaltungen sind leider schon vorüber. Aber der Projektträger zgs consult GmbH (Kronenstraße 6, 10117 Berlin) informiert auch auf Nachfrage.

LSK – soziale und beschäftigungswirksame Potenziale aktivieren

In Steglitz-Zehlendorf werden Projektvorschläge gesucht, die sich an den wirtschaftlich bedeutsamen Bedarfen orientieren. Das BBWA Steglitz-Zehlendorf hat folgende Handlungsfelder identifiziert und in einem Aktionsplan zusammengefasst:

Handlungsfeld: Nachhaltige Stärkung der bezirklichen Wirtschaftskraft sowie Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Region
Handlungsfeld: Fachkräftesicherung fördern
Handlungsfeld: Willkommenskultur leben und Potenziale entdecken
Handlungsfeld: Gute Arbeit für Frauen
Handlungsfeld: Perspektiven 54 +
Handlungsfeld: Klimaschutz und Nachhaltigkeit

In Steglitz-Zehlendorf gibt es auch Stadtgebiete mit besonderen Entwicklungsbedarf. Insbesondere dort, wo überdurchschnittlich viele Bewohnerinnen und Bewohner leben, die Transferleistungen beziehen, gibt es eine relativ hohe Sockelarbeitslosigkeit. Es fehlt dort an Ausbildungs- und Beschäftigungsperspektiven für Menschen aller Altersklassen. Beispielhaft können die Thermometersiedling und Zehlendorf Süd genannt werden. Aber auch der Hermann-Ehlers-Platz in Steglitz hat Entwicklungsbedarf.
Auch am Kranoldplatz könnte etwas verbessert werden, etwa neue Fahrradständer und ein paar Bäume könnten nicht schaden.

Auf dem Hanna-Renate-Laurin-Platz wäre es längst geboten, den Brunnen als städtebauliches Kleinod hervorzuheben, und von der ungeordneten PKW-Fläche mit Beeten und Bänken abzutrennen.

Da die Fördersumme überschaubar ist, stehen de Facto nur etwa 833,33 Euro monatlich zur Verfügung. Immerhin: in Sachmitteln kann damit schon Einiges bewegt werden. Eine Bank kostet bis zu 900 Euro, ein neuer Baum 1.500 €. Und ein neuer Aktionsflyer kostet schnell über 1.000 Euro. Schön sind Projekte, bei denen am Ende mehr als nur 10.000 € bewegt werden.

Für die Durchführung eines Projektes werden Mittel in Höhe von maximal 10.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um eine Vollfinanzierung aus Mitteln des ESF und des Landes Berlin. Der Förderzeitraum beträgt maximal 12 Monate. Die Förderung erfolgt in Form eines Pauschalbetrags („Pauschale pro Projekt“). Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt gemäß den Festlegungen zur Zielerreichung eines Projektes, wobei die Zuwendung nur für erbrachte und nachgewiesene Leistungen gewährt wird. Eine Einreichung der Kostenbelege zu Prüfzwecken ist nicht erforderlich.