Mittwoch, 07. Mai 2025
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„Viel-Knöllchen-Falle“ Schützallee

„Vielknöllchen-Falle“ Schützallee

Das Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf hat, wie alle Ordnungsämter in Berlin, besondere Orte, an denen mit großer Wahrscheinlichkeit Verkehrssünder angetroffen werden. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen tun dabei Ihre Dienstpflichten, und schreiben Verkehrsverstöße auf, um Bußgeldbescheide auf den Weg zu bringen.

In der Schützallee, auf Höhe der Einmündung Siebenendenweg, gibt es offenbar eine „Viel-Knöllchen-Falle“, in die vor allem Sportsfreunde und Besucher des „Ernst-Reuter-Sportfeldes“ und Besucher des Fischtalparks hineintappen: Es geht um verbotswidriges Parken auf dem Gehweg.

Auf Höhe des Zebrastreifens ist jeweils beidseitig in einem Bereich von 100 Metern das Parken auf den Seitenstreifen verboten, obwohl kein Verbotsschild zu sehen ist.

Der in der Schützallee durchgängige Parkstreifen endet jeweils 50 Meter vor und hinter dem Fußgängerüberweg. Das Zeichen 315 welches Parken auf dem Gehweg erlaubt, markiert den Bereich mit einem kleinen Pfeil.

An Laternenmasten befestigte Wahlplakate tragen aber offenbar zur Irritation bei, das blaue Zeichen 315 wird leicht übersehen.
Dazu suggeriert der durchgängige weiße Streifen, der den Fahrradweg markiert, eine Fortführung des Parkstreifens bis zu den Fahrrad-Bügeln — und über den Zebrastreifen hinaus.
Hinter dem Zebrastreifen beginnt erneut „verbotener Raum“ für wenigstens vier Fahrzeuge, bis das nächste Halteverbotsschild mit Zusatzschild 315 wieder das Gewegparken erlaubt.

Auf der gegenüberliegenden Seite bietet sich ein ähnliches Bild. Insgesamt gibt es so auf jeder Seite „verbotenen Raum“ für jeweils mindestens vier-fünf Fahrzeuge im Bereich des Fußgängerüberweges in der Schützallee.

In die „Viel-Knöllchen-Falle“ tappen offenbar nicht nur „Einzeltäter“ hinein.

So treffen hier Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf mit großer Sicherheit immer gleichzeitig mehrere Parksünder an. Das Verwarnungsgeldangebot, umgangssprachlich auch Knöllchen oder Strafzettel, beträgt grundsätzlich 20 Euro. Wird länger als eine Stunde geparkt, werden sogar 30 Euro fällig.

Vor der „Viel-Knöllchenfalle“ wird hiermit ausdrücklich gewarnt! Das Geld wäre viel besser für den Sport — oder für einen Familienausflug ins Fischtal angelegt!