Freitag, 29. März 2024
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Vogelgrippe hat auch Berlin erreicht

Zugvögel

Die Vogelgrippe hat auch Berlin erreicht. Die auch als Geflügelpest bezeichnete Krankheit wird durch Erreger vom Typ H5N8 verursacht.

Das Nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) beobachtet die Ausbreitung seit Oktober, die sich mit dem Vogelzug von Nord- und Ostseeküste ausbreitet. Die Aviäre Influenza bedroht vor allem Hausgeflügel, Nutztierhaltungen und Vögel in zoologischen Einrichtungen.

Eine Übertragung auf den Menschen ist noch nicht festgestellt worden.

In Berlin war die Geflügelpest zuletzt vor vier Jahren aufgetreten. 60 Wildvögel waren betroffen. Singvögel und Tauben sind für den Erreger H5N8 jedoch nicht besonders anfällig. Ein bestätigter Fund eines infizierten Wildvogels aus Berlin-Lichterfelde ist heute bestätigt worden.

Vorsichtsmaßnahme für Geflügelhalter
Wer Geflügel hält, solle die Tiere vor Kontakt zu Wildvögeln schützen, hieß es. Wer Tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel finde, solle das Veterinäramt das Bezirks informieren. Kranke oder tote Tiere sollten nicht angefasst, die Federn nicht aufgesammelt werden.

Vogelgrippe-Viren als Verursacher
Infektionen werden durch verschiedene Geflügelpestviren (hochpathogene aviäre Influenzaviren, HPAIV) verursacht. Analysen des vollständigen Virusgenoms ordnen die aktuell auftretenden Viren dem Subtyp H5 zu. Es wurde eine Reihe von Virusvarianten (H5N8, H5N5, H5N1) nachgewiesen, die genetisch mit den in den Jahren 2016/2017 in Europa aufgetretenen H5N8-Viren verwandt sind.
Wie bei den H5-Viren aus den Jahren 2016/2017 gibt es derzeit auch bei den aktuellen H5-Viren keine Hinweise darauf, dass sie den Menschen infizieren könne

Aktuelle Risikoeinschätzung des FLI vom 18.11.2020
Das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Im Mittelpunkt der Arbeiten des FLI stehen die Gesundheit und das Wohlbefinden landwirtschaftlicher Nutztiere und der Schutz des Menschen vor Zoonosen, d. h. zwischen Tier und Mensch übertragbaren Infektionen. Diese Aufgaben sind im Tiergesundheitsgesetz festgelegt.
In der aktuellen Risikoeinschätzung zur Ausbreitung der Vogelgrippe vom 18.11.2020 heißt es:
„Niedrige Temperaturen im Herbst und Winter stabilisieren die Infektiosität von Influenzaviren in der Um-welt. Wenn sich Wasservögel in hoher Zahl sammeln und vermischen, werden Virusübertragungen zwischen Wildvögeln und somit die Verbreitung der Viren begünstigt. Eine umfassende Untersuchung der wilden Was-servögel ist in der Regel nicht möglich, so dass die tatsächliche Verbreitung der HPAI H5 Viren nur aus sporadischen Funden, nicht aber in Gänze eingeschätzt werden kann. Es muss davon ausgegangen werden, dass sich die Viren in Deutschland bei Wildvögeln weiterverbreiten, eventuell ohne auffällig erhöhte Morta-lität.Diese lokale Ausbreitung an der Nord-und Ostseeküstenregion bestimmt derzeit die Dynamik des Aus-bruchsgeschehens.Es ist absehbar, dass sich das Virus von hier weiter ins Binnenland ausbreiten wird und es in den nächsten Tagen und Wochen zu Fällen in anderen Bundesländern kommen wird .“

„Das Risiko der Ausbreitung von HPAI H5-Viren in Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands und Europas wird hoch eingestuft. Das Risiko weiterer Einträgein deutsche Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird ebenfalls als hoch eingeschätzt, insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast-und Wildvo-gelsammelplätzen, einschließlich Ackerflächen, auf denen sich Wildvögel sammeln.

Funde kranke und tote Vögel bitte melden!
Die Bevölkerung ist aufgerufen, Beobachtungenvon unnormalen Verhaltensweisen bei Wasser-vögeln (z.B. unkoordiniertes Kopfkreisen) sowie Totfunde von Wildvögeln den Veterinärbehörden sofort zu melden, um die Früherkennung zu forcieren. Tote Vögel sollten unverzüglich eingesammelt und stichprobenartig auf das Vorkommen von Influenza-A Infektionen in den Landesuntersuchungsämtern untersucht und anschließend entsorgt werden, um eine Umweltkontamination bzw. eine Übertragung auf aasfressende Vögel zu vermeiden.
Bei der stichprobenartigen Untersuchung sollte in jedem Fall von jeder Vogelart mindestens ein Tupfer pro Gebiet genommen werden. Totfunde sollten nach Art, Alter und Ort ihres Fundes dokumentiert werden.

Mehr Informationen:

Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIVH5in Deutschland