Neue SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Voraussichtlich am 18. September 2021 wird die Sechste Verordnung zur Änderung der DrittenSARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft treten. Folgende wesentliche Änderung sieht die Sechste Änderungsverordnung vor: Einführung eines 2G-Optionsmodells: Die Verordnung ermöglicht es, Einrichtungen, Betriebe, Veranstaltungen und ähnliche Unternehmungen unter der 2G-Bedingung zugänglich zu machen und im Gegenzug Erleichterungen von den Bestimmungen der Verordnung
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