Freitag, 29. März 2024
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WBGU: „Digitalen Wandel nachhaltiger gestalten“

WBGU: „Unsere gemeinsame digitale Zukunft“

Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung zu Globalen Umweltveränderungen (WBGU) drängt darauf, die Digitalisierung nachhaltiger zu machen. Die Forderungen:

„Der globale digitale Wandel sollte so gestaltet werden, dass er die Umsetzung der Agenda 2030 mit ihren globalen Nachhaltigkeitszielen unterstützt“, betonen die Experten. Bisher habe die einschlägige Technik wenig dazu beigetragen. Es könne aber nur gelingen, „Klima- und Umweltschutz sowie menschliche Entwicklung voranzubringen“, wenn die Digitalisierung und die Transformation zur Nachhaltigkeit „konstruktiv verzahnt“ würden.

Technisch geht der Trend in eine andere Richtung: durch Big Data-Technologien nimmt der Stromverbrauch in Rechenzentren zu, mit steil steigender Tendenz. Angetrieben wird die Entwicklung durch den zunehmenden Gebrauch von Festplatten und Flash- Speichern in Rechenzentren zur Datenspeicherung. Alleine Facebook erzeugt eine rund 500 Terabyte große Datenmenge pro Tag, was einen Datenwert von 182,5 Petabyte im Jahr ausmacht. Prognosen zufolge soll sich das Datenvolumen bis zum Jahr 2020 um den Faktor 300 vervielfachen. Das geschätzte Datenvolumen wird dann im Jahr 2020 bei rund 44 Zetabytes liegen.

Trotz aller Bemühungen, die Energieeffizienz von Rechenzentrenzu verbessern, stieg der Strombedarf der Rechenzentren im Jahr 2014 auf 10 Milliarden Kilowattstunden (kWh) an. Setzen sich aktuellen Trends der IT-Nutzung fort, wird der Energiebedarf laut DataCenter-Insider (26.1.2015) allein der deutschen Rechenzentren 2020 fast 12 Milliarden kWh erreichen.

Ökologische und soziale Auswirkungen

Um ein „digitales Momentum für die UN-Nachhaltigkeitsagenda im 21. Jahrhundert“ zu erzeugen hat der WBGU sein gleichnamiges Politikpapier veröffentlicht und auf dem in New York tagenden Hochrangigen Politischen Forum für Nachhaltige Entwicklung (HLPF) der Uno einen Entwurf für eine „Charta für ein nachhaltiges digitales Zeitalter“ vorgestellt. Die angestrebte Grundsatzerklärung soll demnach „einen normativen Bezugspunkt“ für den Wandel bilden, an die Agenda 2030 sowie die Erklärung der Menschenrechte anknüpfen und zugleich darüber hinausgehen.

Die Berater formulieren dafür Ziele und Grundsätze zum Schutz der Menschenwürde, der natürlichen Lebensgrundlagen, der Teilhabe und des Zugangs zu digitalen und vernetzten Infrastrukturen und Technologien sowie der „individuellen und kollektiven Entfaltungsfreiheit“ im digitalen Zeitalter. Bei der Entwicklung von IT-Systemen und beim Aufbau von Kommunikationsnetzen sollen demnach „stets die ökologischen und sozialen Auswirkungen berücksichtigt“ sowie die „planetarischen Leitplanken“ eingehalten werden.

Hier werden die negativen soziöökonomischen Folgen von Big Data-Technologien angesprochen, die durch Datenausbeutung und datenbasierte Werbung und Online-Marketing verursacht werden. Der lokale Mittelstand und KMU liefern dabei auch unfreiwillig anonymistierte Daten ihre Kunden an Data-Center von Google, Amazon, Facebook und Apple aus. Die wiederum setzen mittelbar über externe Dienstleister De-Anonymisierungs-Technologien ein, um personalisierte Werbung auf Endgeräten aussspielen. Gewinner sind Firmen, die mit großen Marketing-Etats und Shop-Plattformen auch die Kundengruppen der KMU und des lokalen Mittelstands einwerben. Helfer sind z. B. digitale Zeitungen, die ihre Leser mit Tracker-Diensten und Browser-Tracking „analyse-reif“ machen. Nebeneffekt: für 1 MB-Nutzdaten eines Zeitungsbeitrages werden bis zu 5 MB Analyse- und Werbedaten übertragen. Wer das nicht mag, setzt sich mit Adblockern zur Wehr, und erhöht den Systemaufwand immer mehr. Das Produktivitätsparadoxon der Digitalisierung hat hier einen wesentlichen Ursprung, der sich zu mannigfaltigen Sicherheitsproblemen und Schwachpunkten in IT-Systemen aufweitet.

WBGU: „Einsatz digitaler Technologie verpflichtet“

Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung zu Globalen Umweltveränderungen (WBGU) sieht auch eine allgemeine Verpflichtung bei der Anwendung digitaler Technologien:

„Alle Staaten tragen zur Entwicklung digitaler Gemeingüter zum Kultur- und Naturerbe und zum weltweiten Wissensstand bei und gewährleisten deren Absicherung und allgemeine Zugänglichkeit über Generationengrenzen hinweg“, heißt es in dem Entwurf. „Der Einsatz digitaler Technologie verpflichtet.“ Sein Gebrauch solle „zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“. Digitale Lösungen dürften nicht dazu benutzt werden, Menschen zu unterdrücken, anlasslos zu überwachen oder soziale Kontrolle auszuüben.

„Die Würde des Menschen ist auch im digitalen Raum unantastbar“, betonten die Sachverständigen in der Skizze. „Alle Menschen haben das Recht auf digitale Identität, Souveränität, Datenschutz und Privatsphäre. Dazu gehört auch das Recht, sich der Digitalisierung im Privaten zu entziehen.“ Vorgesehen sind Transparenz-, Korrektur- und Löschansprüche zu privaten Informationen, wie sie etwa die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bereits enthält.

Inzwischen gibt es die internationale „Cities Coalition for Digital Rights – https://citiesfordigitalrights.org)“, die in ähnliche Richtung argumentiert, und die weitergehende Forderung aufmacht, digitale Rechte nach den analogen Vorbildern von Bürger- und Stadtrechten zu gestalten.

Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung zu Globalen Umweltveränderungen (WBGU) und die wichtigste Smart-City-Koalition mit über 40 Weltstädten treffen sich damit in ihren Forderungen.

Recht auf Entfaltungsfreiheit – informationelle Selbstbestimmung – Meinungs- und Pressefreiheit

Der WBGU spricht auch zu wichtigen Grundfreiheiten eine klare Sprache:

Zu dem vorgesehenen Recht auf Entfaltungsfreiheit gehören laut dem Vorschlag etwa die informationelle Selbstbestimmung, die Meinungsfreiheit sowie „der Schutz von Minderheiten und vor Diskriminierung“. „Gesellschaftlichem Druck zur Optimierung des menschlichen Körpers durch Technik“ müsse entgegengewirkt werden. Alle Staaten und Unternehmen sollen „aktiv auf die Minimierung von Risiken für kritische Infrastrukturen“ hinwirken. Sie seien verpflichtet, sich gegenseitig über Fehler und Sicherheitslücken zu informieren und letztere beheben zu lassen.

Autonome Waffen verbieten

„Die Entscheidungssouveränität des Menschen beim Einsatz Künstlicher Intelligenz und algorithmenbasierter Automatismen in gesellschaftlichen Entscheidungsfindungsprozessen wird gewährleistet“, heißt es in dem Entwurf weiter. Der Einsatz vollautomatisierter autonomer Waffensysteme müsse nach Auffassung des WBGU verboten werden. Cyber-Angriffe dürften allenfalls entlang der Genfer Konventionen zu kriegerischen Auseinandersetzungen und ihren Zusatzprotokollen durchgeführt werden.

Weitere Informationen:

„Unsere gemeinsame digitale Zukunft“ – Entwurf einer Charta für ein nachhaltiges digitales Zeitalter

Mitglieder des WBGU

Literaturtip:

Karim Rabah: Die Auswirkung von Big Data auf den Stromverbrauch in Rechenzentren
Paperback, 48 Seiten, 27.09.2018
Verlag: Diplom.de
ISBN-13: 9783961167630
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Dieser Beitrag begründet auch die mit anzeigio in Berlin begonnene Zukunfts-Strategie „Einfach.SmartCity.Machen: Berlin! Mehr Informationen: info@anzeigio.de

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